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US Privacy Shield Check

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oder andere Tools aus den USA?

Dann besteht dringender Handlungsbedarf:

Am 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof den EU US Privacy Shield aufgehoben. Damit ist die Übertragung personenbezogener Daten in die USA ohne wesentliche vertragliche und technische Anpassungen seit diesem Zeitpunkt illegal.

Mehr erfahren

Schützen Sie Ihr Unternehmen

Was Sie jetzt tun müssen

  • Inventur: Prüfen Sie, welche Tools Sie von amerikanischen Anbietern benutzen.

  • Verträge: Durchsuchen Sie die mit diesen Anbietern abgeschlossenen Verträge, ob sich die Datenübertragung auf den jetzt aufgehobenen EU-US-Privacy-Shield stützt.

  • Alternativen: Suchen Sie, wenn möglich, nach technischen Alternativen innerhalb der EU, damit Daten nicht in die Vereinigten Staaten übertragen werden.

  • Kontakt: Wenn keine praktikablen EU-Alternativen vorhanden sind, nehmen Sie Kontakt mit dem US-Anbieter auf und lassen Sie die vertraglichen und technischen Regelungen ändern. Die EU-Standard-Datenschutzklauseln gepaart mit weiteren technischen Sicherheitsmaßnahmen können die Datenübertragung weiter legitimieren.

  • Ausnahmen: Nutzen Sie gegebenenfalls die Sonderregeln aus Art. 49 DSGVO.

Untätigkeit kann zu erheblichen Sanktionen führen

Die deutschen Datenschutzbehörden haben bereits bekräftigt, dass sie das EuGH-Urteil mit voller Kraft durchsetzen werden. Damit drohen Unternehmen, die weiter auf den Privacy Shield setzen, diese Konsequenzen:

  • Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden von bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes oder 20 Mio. Euro
  • Reputationsverluste in Folge dieser Bußgeldverfahren
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Kunden und Mitarbeitern in unbegrenzter Höhe
  • Kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände

Stellungnahmen der Datenschutzbehörden

  • Datenschutzkonferenz
  • Bund
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Europäischer Datenschutzausschuss (englisch)

Lassen Sie sich von uns zum Privacy Shield beraten

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie vom EuGH-Urteil betroffen sind oder Sie Hilfe bei der Umsetzung dieser Maßnahmen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Jatzt Beratung zum Privacy Shield anfragen

Was unsere Kunden über uns sagen

Erfahrungen & Bewertungen zu BlueDatex Health GmbH

„Kompetent, klar und auf den Punkt. So stelle ich mir Beratung in Sachen Datenschutz vor.“

Frank HampickeInhaberhttps://www.stb-hampicke.de/–Steuerberatung Hampicke

„Bei BlueDatex wurde mir der Datenschutz auf eine sehr wohltuend pragmatische Art und Weise vermittelt. So weiß ich als Unternehmer, worauf es wirklich ankommt und was ich beachten muss und fühle mich so wesentlich sicherer. Vielen Dank dafür.“

Gaby CammererInhaberinhttps://yokama.de/–Yokama Coaching

„Hier wird der der Sinn und Zweck von Datenschutz verstanden und endlich sinnvoll und anwenderfreundlich für den Alltag erklärt. Sorgenfrei beim Thema Datenschutz – eine wirklich wertvolle Dienstleistung.“

Markus B.

„Der persönliche Kontakt und die Betreuung waren sehr kompetent und zuverlässig. Die Datenschutzthemen werden aus der wirtschaftlichen Sicht betrachtet und mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen verknüpft, quasi eine Unternehmensberatung im Datenschutz.“

Harald NieberRechtsanwalt und Notarhttps://ssl.artejura.de/–Artejura Partnerschaftsgesellschaft

„Ich möchte mich nocheinmal für die wirklich angenehme Zusammenarbeit bedanken.“

Dr. MathesInhaberhttps://mathes-schlosshauer.de/–Gemeinschaftspraxis Mathes Schloßhauer
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