Zuerst ist gegen ein Krankenhaus in Portugal die europaweit erste substanzielle Geldstrafe in Höhe von 400.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bekannt geworden. Anfang der letzten Woche wurde nun die erste Rekorde-Strafe in Höhe von 50 Millionen EUR bekannt, die der Internetriese Google in Frankreich wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO-Bußgelder) zahlen soll.

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main zum Datenschutz im Internet behandelt die Klage eines Geschäftsführers eines Regionalverbandes in Hessen gegen den Suchmaschinenbetreiber Google. Der Kläger wollte erreichen, dass Google bei einer Suche nach seinem Namen nicht länger Treffer anzeigt, die die geschäftliche Entwicklung des Regionalverbandes in 2011 im Zusammenhang mit seinem Gesundheitszustand beschreiben.

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