Nach den aufsehenerregenden Bußgeldern gegen Deutsche Wohnen (wegen nicht gelöschter Interessentendaten) und Lieferheld (wegen Newsletter-Versand trotz Abmeldung) wurde nunmehr das erste sechsstellige Bußgeld im Gesundheitssektor verhängt.
Am 5. November 2019 teilte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit per Pressemitteilung mit, dass sie gegen Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro verhängt hat. Mit dieser Sanktion durchbricht die Behörde alle bisherigen Rekorde in Deutschland, was Bußgelder wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angeht. Zum Vergleich: das bisher […]
Folgende Entscheidungshilfe soll Ihnen einen Überblick geben, ob für Sie eine gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Sobald mindestens eines der genannten Kriterien auf Sie zutrifft, sind Sie verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen:
Nachdem auch in Deutschland zunehmend höhere Bußgelder verhängt wurden, diskutieren die Datenschutzbehörden nunmehr ein nachvollziehbares Modell zur Bemessung der Bußgeldhöhe. Teilweise wird dieses Modell auch schon eingesetzt, wie erste darauf verweisende Bescheide deutlich machen.
Durch das Inkrafttreten der DSGVO soll der Umgang mit besonders sensiblen persönlichen Daten der Betroffenen – hier also der Patienten – gewahrt werden. Ärzte benötigen hierfür ein Datenschutzmanagement, um sicherzustellen und dokumentiert nachweisen zu können, dass sie den Datenschutz in Ihrer Arztpraxis entsprechend der DSGVO anwenden.
Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gelten aufgrund von Art. 9 Abs. 1 sowie Art. 4 Abs. 11 DSGVO strenge Anforderungen. So ist unter anderem ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Die Aufgabe dieses Datenschutzbeauftragten ist es, umfangreich zum Thema Datenschutz zu beraten. Damit können auch Praxen, Apotheken, Unternehmen und Verbände, die diese Thematik vernachlässigt haben mit der Unterstützung eines Datenschutzbeauftragten die Einhaltung aller Datenschutzvorgaben erreichen.